Nagelanker W-NA-M mit Stufengewinde M8/M10
Nagelanker W-NA-M
DBL-(W-NA-M)-(A2K)-6-30-M8/M10
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- Schnelle, einfache Montage
- Geringer Bohraufwand durch reduzierte Verankerungstiefe von 25 mm
- Einfacher Setzvorgang: Einschlagen genügt – kein Drehmoment notwendig
- Kein Sonderbohrwerkzeug und kein Setzwerkzeug notwendig
- Durchsteckmontage
- Verarbeitung von sowohl M8 als auch M10 Gewindestangen durch Stufengewinde möglich
- Sehr kleine Rand- und Achsabstände möglich
- Lastkontrolliert spreizender Dübel-Verspreizung durch Lastaufbringung
- Mehrfachbefestigung von nicht tragenden Systemen in Beton: Europäische Technische Bewertung ETA-11/0339
- Feuerwiderstand: R30, R60, R90, R120 (Verankerungsgrund Beton C20/25 bis C50/60): Technical Report TR 020 „Beurteilung von Verankerungen im Beton hinsichtlich der Feuerwiderstandsfähigkeit“ (in ETA-11/0339 enthalten)
Der Nagelanker verbindet die Vorteile eines Bolzenankers mit einer einfachen Montage, da der Nagelanker nur durch das Anbauteil in das Bohrloch eingeschlagen wird.
Bohrloch herstellen
Bohrloch reinigen
Position der Muffe prüfen
W-NA-M ins Bohrloch stecken und einschlagen
W-NA-M bündig einschlagen
- Mehrfachbefestigung von nicht tragenden Systemen in Beton: Europäische Technische Bewertung ETA-11/0339
- Feuerwiderstand: R30, R60, R90, R120 (Verankerungsgrund Beton C20/25 bis C50/60): Technical Report TR 020 „Beurteilung von Verankerungen im Beton hinsichtlich der Feuerwiderstandsfähigkeit“ (in ETA-11/0339 enthalten)
Datenblätter(X)
CAD-Daten (nur nach Login erreichbar)
Mehrfachbefestigung von nicht tragenden Systemen mit Zulassung im gerissenen und im ungerissenen Beton
- Z.B. leichte Deckenbekleidungen und Unterdecken, Rohrleitungen, Drahtabhänger etc.
- In bewehrtem oder unbewehrtem Normalbeton der Festigkeitsklasse von mindestens C12/15 und höchstens C50/60 nach EN 206-1:2000-12
Darf nur unter den Bedingungen trockener Innenräume verwendet werden
Dübeldurchmesser | 6 mm |
Dübellänge (l) | 63 mm |
Befestigungshöhe min./max. (t fix) | 0-0 mm |
Bohrernenndurchmesser (d 0) | 6 mm |
Effektive Verankerungstiefe (h ef) | 30 mm |
Effektive Verankerungstiefe reduziert (h ef,red) | 25 mm |
Bohrlochtiefe (h 0) | 40 mm |
Bohrlochtiefe reduziert (h 0,red) | 35 mm |
Mindestbauteildicke (h min) | 80 mm |
Durchgangsloch im anzuschließenden Bauteil (d f) | 9 mm |
Werkstoff | Stahl |
Oberfläche | Verzinkt |
Dübel-Durchmesser [mm] | 6 (hef [mm] = 25) | 6 (hef [mm] = 30) | |
Mehrfachbefestigung von nicht tragenden Systemen in Beton (für alle Lastrichtungen) für c ≥ 100 mm und s ≥ 200 mm | Fzul [kN]3) ≥ C12/15 | 1,44) | 1,93)4) |
Fzul [kN]3) ≥ C20/25 und ≤ C50/601) | 2,13)4) | 2,83)4) | |
Mehrfachbefestigung von nicht tragenden Systemen in Beton (für alle Lastrichtungen) für c ≥ 50 mm und s ≤ 100 mm | Fzul [kN]3) ≥ C12/15 | 0,74) | 1,04) |
Fzul [kN]3) ≥ C20/25 und ≤ C50/601) | 1,04) | 1,24) | |
Zul. Last unter Brandbeanspruchung (Technical Report TR 020) Achs- und Randabstände siehe Europäische Technische Bewertung ETA-11/0039 | R30; Fzul [kN]2) | 0,65) | 0,85) |
R60; Fzul [kN]2) | 0,65) | 0,75) | |
R90; Fzul [kN]2) | 0,65) | 0,65) | |
R120; Fzul [kN]2) | 0,55) | 0,65) | |
Zulässiges Biegemoment | Mzul [Nm] | 7,3 | 7,3 |
1) Es sind die in der Zulassung geregelten Teilsicherheitsbeiwerte der Widerstände sowie ein Teilsicherheitsbeiwert der Einwirkungen von γF = 1,4 berücksichtigt. Bei der Kombination von Zug- und Querlasten, bei Randeinfluss und Dübelgruppen beachten Sie bitte die Leitlinie für die Europäische Technische Zulassung (ETAG) Anhang C. 2) Es sind die in der Zulassung empfohlenen Teilsicherheitsbeiwerte für die Tragfähigkeit unter Brandbeanspruchung von γM,fi = 1,0 sowie der Teilsicherheitsbeiwert der Einwirkungen von γF = 1,0 berücksichtigt. 3) Anzahl Befestigungsstellen ≥ 3 und mindestens 1 Dübel pro Befestigungsstelle ergibt die Last pro Befestigungsstelle Fzul ≤ 1,4 kN oder Anzahl Befestigungsstellen ≥ 4 und mindestens 1 Dübel pro Befestigungsstelle ergibt die Last pro Befestigungsstelle Fzul ≤ 2,1 kN. Die zulässigen Lasten können erhöht werden, wenn in der Bemessung gezeigt wird, dass die Anforderungen an die Festigkeit und Steifigkeit des zu befestigenden Bauteils im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit und der Tragfähigkeit auch nach Versagen eines Dübels erfüllt sind. 4) Bei der Ausführung W-NA-M ist bei vorhandener Querkraft ein Nachweis mit Hebelarm zu führen. 5) Nur in Verbindung mit Gewindestangen M8 und M10, mindestens Festigkeitsklasse 5.8. |
Kennwerte | |||
Mindestbauteildicke | hmin [mm] | 80 | 80 |
Effektive Verankerungstiefe | hef [mm] | 25 | 30 |
Bohrernenn-∅ | d0 [mm] | 6 | 6 |
Bohrerschneiden-∅ | dcut ≤ [mm] | 6,4 | 6,4 |
Bohrlochtiefe | h1 ≥ [mm] | 35 | 40 |